Meeresangeln in Schleswig-Holstein

Liebe Vereinsmitglieder,

liebe Besucher unser Homepage

Im Zusammenhang mit der Fischereiabgabe für Schleswig-Holstein gibt es immer noch einen gewissen Informationsbedarf.

Nachstehdner Hinweis ist von unserem 2. Vorsitzenden Martin Purps

verbindliche Aussagen zu diesem Thema finden sie erfreulicherweise recht ausführlich im Internetportal des zuständigen Ministeriums. Kurz zusammengefaßt: Es gilt überall Fischereischeinpflicht, im Binnenland zusätzlich Erlaubnisscheinpflicht (es gibt keine “freien Gewässer” in S-H). Aber es gibt auch Ausnahmen, die betreffen Angelteiche und Angelkutter. Wenn mit Meeresangeln das Angeln vom Kutter gemeint ist, gilt dort eine Ausnahme für den Schein, die Abgabe muss aber trotzdem entrichtet werden:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/faqFischereischeinpflicht.html
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/F/fischerei.html