Fischereiabgabe Hamburg
Mit Inkrafttreten des neuen Fischereigesetzes wurde die jährliche Fischereiabgabe auf € 10,00 pro Kalenderjahr festgelegt. Auch weiterhin kann die Fischereiabgabe für 3 Kalenderjahr erworben werden (Beispiel. 2019 – 2020 – 2021).
Neu ist, dass Bürger aus anderen Bundesländern nunmehr auch die Hamburger Fischereiabgabe zusätzlich zu Ihrer Abgabe im Heimatbundesland vorweisen müssen. Dieses entspricht der bisherigen Praxis, die z. B. schon in Schleswig-Holstein galt.
Der Angelverein-Bergedorf-West/Allermöhe e. V. wurde von der zuständigen Behörde als Verkaufsstelle für die Fischereiabgabe ernannt.
Dank der Öffnungszeiten unseres Vereinshauses kann die Fischereiabgabe wie folgt erworben werden.
Wochentag | Von | Bis |
Montag | 19:00 Uhr | 21:00 Uhr |
Dienstag | 19:00 Uhr | 21:00 Uhr |
Freitag | 19:00 Uhr | 21:00 Uhr |
Samstag | 17:00 Uhr | 21:00 Uhr |
Sonntag | 17:00 Uhr | 21:00 Uhr |
Bitte unbedingt passendes Geld mitbringen. Wir akzeptieren keine Kartenzahlungen.
Wir hoffen, dass wir mit vorstehender Regelung eine äußerst Anglerfreundliche Lösung festgelegt haben.
Das neu verabschiedete und nun gültige Hamburger Fischreigesetz bringt so einige Änderungen mit sich. Daher haben wir hier einen direkten LINK auf die Seite des BWVI gesetzt.
Von dieser Webseite könnt Ihr Euch das komplette neue Gesetz, die Durchführungsverordnung und auch eine Liste der privaten Ausgabestellen für die Fischereiabgabe herunterladen.
Natürlich erreicht Ihr die Seite auch weiterhin auf der AV BeWe-Webseite unter “Angelpraxis / Rechts-Infos”
Für diejenigen, die keine Lust oder Zeit haben, sich den kompletten Text des Gesetzes und der Verordnung zu verinnerlichen, haben wir hier noch einen Link zu einem PDF, in dem Ihr die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick erhaltet.
Petri Heil
Euer Vorstand