Fischereiabgabe – Ausgabe durch den Angelverein

Liebe Mitglieder, liebe Angler und Anglerinnen,

nach wie vor sind wir eine offiziell anerkannte Ausgabestelle für den Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe.

Gemäß Hamburgischem Fischereigesetz und der dazugehörenden Verordnung muss jeder Angler an hamburgischen Gewässern die Entrichtung der Fischereiabgabe nachweisen. In der Praxis bedeutet dieses, dass auch Angler/Anglerinnen aus anderen Bundesländern zusätzlich zur Fischereiabgabe in Ihrem “eigenem” Bundesland auch noch die Hamburger Abgabe entrichten müssen.

Bitte senden Sie eine Kopie Ihres Fischereischeines und Ihre persönlichen Daten an die Mailadresse: [email protected]. Überweisen Sie dann € 10 für jedes Kalenderjahr (maximal 3 Jahre sind statthaft) auf unser Vereinskonto. Wenn beides erledigt ist erhalten Sie ohne zusätzliche Kosten (Porto usw.) Ihr Papier kurzfristig zugeschickt. Aus Abwicklungsgründen kann die Zusendung nur Per E-Mail erfolgen.

Wir wünschen viel Petri Heil