Fischereigesetz Hamburg

Auf der Bürgerschaftssitzung am 22.05.2019 wurde das neue Fischereigesetz für die Freie und Hansestadt Hamburg verabschiedet. Nach Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger

Amtlicher Anzeiger

wird das Gesetz zum angegebenen Zeitpunkt rechtkräftig.

Im Vorfeld wurde der Gesetzesentwurf zwischen der Fachbehörde und den Fachverbänden intensiv behandelt. Der Angelsport-Verband Hamburg e. V. hatte die angeschlossenen Mitgliedsvereine in den Gesetzgebungsprozess einbezogen (Siehe hierzu auch noch einmal ein relevantes Schriftstück mit der Gesetzesvorlage und den Kommentaren der Fachverbände). Insofern verwundert uns der Vorwurf eines Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft, dass die Anglerschaft nicht in den Prozess einbezogen wurde.

Den Verlauf der Bürgerschaftssitzung vom 22.05.2019 können Sie der Mediathek der Bürgerschaft unter https://mediathek.buergerschaft-hh.de/ nachverfolgen.

Das neue Fischereigesetz beinhaltet viele Veränderungen. Wir empfehlen den Anglern ausdrücklich, sich den Gesetzestext genau anzuschauen.

Was ist von gravierender Bedeutung:

Erhöhung der Fischereiabgabe

Neue Schonzeiten mit Entnahmefenster für bestimmte Fischarten – was heißt das? Es gibt zukünftig nicht nur ein Mindestmaß für bestimmte Fischarten, welches eingehalten muss, sondern auch eine Obergrenze. Dazwischen liegt das Entnahmefenster

Anpassung von Schonzeiten an aktuelle lokale Gegebenheiten

Fangbegrenzung für bestimmte Fischarten – zukünftig muss für bestimmte Fischarten die Fangobergrenze pro Angeltag beachtet werden.

Angelgeräte – zukünftig ist ein Unterfangkescher mit gummiertem Netz und eine Abhakmatte zwingend vorgeschrieben und beim Angeln einzusetzen

Vorschrift eine Vertragsdauer für Fischereipachtungen von 12 Jahren (Erhöhung von bisher 9 Jahren).

Über weitere Veränderungen werden wir eine Zusammenfassung erstellen zeitnah auf dieser Homepage informieren.

Hamburg 23.05.2019